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Hygiene- und Handlungskonzept, 07.06.2021

Veröffentlicht: Mittwoch, 16. Juni 2021 18:30

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Empfehlungen für den Badmintonsport in Sporthallen 

unter Corona-Bedingungen

Stand: 07.06.2021

Mit dem nachfolgenden Hygiene- und Handlungskonzept spricht der Badminton-Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Badminton NRW) Empfehlungen für die Durchführung des Badmintonsports in Sporthallen unter Corona-Bedingungen aus. Grundlage für diese Empfehlungen sind die jeweils gültige Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie die DOSB-Leitplanken für eine verantwortungsvolle Rückkehr zum Sporttreiben in Vereinen

Maßgeblich sind stets die Verordnungen und ggf. Auflagen des zuständigen Landkreises bzw. der Kommune bzw. der Stadt/Gemeinde. Diese sind vollumfänglich zu beachten und umzusetzen. Diese Verordnungen und Auflagen haben gegenüber den Empfehlungen aus diesem Konzept Vorrang. 

Die Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung der staatlichen Vorgaben und damit in der Regel auch der Maßnahmen aus diesem Hygiene- und Handlungskonzept liegt bei den Vereinen oder wird diesen im Zuge der Genehmigung des Sportbetriebs von den zuständigen staatlichen Stellen übertragen. Das bedeutet: Zuständig und verantwortlich für die Umsetzung vor Ort sind die Vereine! Daher wird allen Vereinen empfohlen, unter Verwendung oder Ergänzung der nachfolgenden Empfehlungen eigene Hygienekonzepte zu erstellen und ihre Mitglieder und Gäste mittels Aushang über die zentralen Maßnahmen zu informieren. 

Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Einhaltung aller Hygienemaßnahmen eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus unter Umständen nicht vollständig verhindert werden kann. Daher sind alle Sportlerinnen und Sportler für sich selbst und andere verantwortlich und müssen die Risiken des Sporttreibens und den aktuellen persönlichen Gesundheitszustand selbst beurteilen. Badminton NRW appelliert daher an alle Sportlerinnen und Sportler sowie an die beteiligten Personen, ihren Teil dazu beizutragen, dass der Badmintonsport so sicher wie möglich ausgeübt werden kann. 

Badminton NRW übernimmt mit diesem Hygiene- und Handlungskonzept keine Verantwortung für eine mögliche Ansteckung mit dem Corona Virus während eines Badmintontrainings oder -wettkampfs. 

  1. Badminton ist ein Individualsport und zählt zu den Nicht-Kontaktsportarten

Alle Übungen, Spiele und Matches werden ohne Körperkontakt durchgeführt, also berührungs- bzw. kontaktfrei. 

  1. Freiwillige Teilnahme

Die Teilnahme am Training und an Wettkämpfen ist freiwillig, die Entscheidung liegt bei den Teilnehmer*innen selbst bzw. bei deren Erziehungsberechtigten. Das Training findet anhand eindeutiger Belegungspläne des Vereins und unter Aufsicht von Trainern*innen oder Übungsleiter*innen statt. Die Belegungspläne enthalten Angaben über die zeitlichen und örtlichen Einteilungen und Anwesenheiten der Teilnehmer*innen. Von allen Beteiligten wird höchstes Verantwortungsbewusstsein und die Einhaltung aller Vorgaben gefordert.

  1. Zutritt zur Sporthalle nur für gesunde und symptomfreie Personen

Wer sich krank fühlt oder Symptome für akute Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit aufweist, darf die Sporthalle nicht betreten. Ausnahmen sind nur für Personen mit bekannten Grunderkrankungen wie z.B. Asthma bei Vorlage eines ärztlichen Attests zulässig. Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, müssen die erforderliche Risikoabwägung selbst treffen. Allen Personen, die einer Covid-19-Risikogruppe angehören, wird dazu geraten, nur nach vorheriger ärztlicher Konsultation an Trainings- und/oder Wettkampfmaßnahmen teilzunehmen.

  1. Zutritt zur Sporthalle nur für getestete, geimpfte oder genesene Personen

Alle Personen müssen beim Betreten der Sporthalle einen bestätigten und gültigen PCR-, Schnell- oder Selbsttest (nicht älter als 48 Stunden) nach den Bestimmungen der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung oder einen gültigen Nachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung oder über einen gültigen Nachweis für COVID-19-Genesene vorweisen. Hierbei sind die

Zeitintervalle für Geimpfte und Genesene beachtet werden (14 Tage nach Abschluss der Impfungen, ab 28 Tage nach und bis zu 6 Monate nach Infektion oder 14 Tage nach erfolgter Impfung bei vorheriger Infektion). 

Je nach regionalen Vorgaben kann von dieser Regelung abgewichen und ein negativer Corona Test eingefordert werden. Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

  1. Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit

Über die digitale Melde-App von Badminton NRW werden die Kontaktdaten aller anwesenden  Personen datenschutzkonform erfasst und gespeichert. Alternativ kann die Rückverfolgbarkeit auch über digitale Anwendungen wie z.B. die luca-AppCorona-Warn-App oder über schriftliche Listen gewährleistet werden.

  1. Duschen und Umziehen zuhause

Ab Inzidenzstufe 2 dürfen die Duschen und Umkleiden unter Wahrung der Hygienevorschriften und des Mindestabstandes wieder geöffnet werden. Nach Möglichkeit erfolgt das Duschen und Umziehen dennoch zuhause, nicht in der Sporthalle. Sofern die Duschen, Umkleiden, Toiletten und Waschbecken zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu desinfizieren. 

Alle Personen betreten und verlassen die Sporthalle in Trainingsbekleidung mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (FFP2, KN9 oder OP-Maske). Die Hallenschuhe werden in der Halle angezogen.

  1. Strenge Beachtung der Hygieneregeln

Die Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten. Dazu zählen u.a., sich nicht ins Gesicht zu fassen, in die Ellenbeuge zu husten und zu niesen sowie das Händewaschen bzw. Desinfizieren nach Betreten und Verlassen der Halle. Die Hände sind nach Kontakt mit infektiösen Oberflächen, v.a. Türklinken, Klobrillen und Wasserhähnen, zu desinfizieren. Es werden keine Leihschläger gestellt, die Badmintonsportler*innen nutzen ausschließlich eigene Schläger. Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittel werden für alle Bereiche in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt. Trainer*innen und Spieler*innen waschen sich oder desinfizieren sich vor und nach dem Aufbau der Badmintonfelder die Hände. Sofern die Toiletten und Waschbecken seitens des Hallen-Betreibers bzw. des Vereins zur Nutzung freigegeben werden, sind diese regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren. Es darf sich jeweils nur eine Person in den Sanitärräumen aufhalten.

  1. Kein direkter körperlicher Kontakt

Badminton ist eine Nicht-Kontaktsportart. Auf Handschlag, Abklatschen, Umarmungen oder ähnliche Kontakte wird verzichtet. Trainer*innen und Betreuer*innen halten Abstand, stehen grundsätzlich außerhalb der Abgrenzungen, und führen keine Bewegungskorrekturen/Hilfestellungen mit Körperkontakt durch. 

  1. Einhaltung des Mindestabstands

Beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie auf den Verkehrswegen in der Sporthalle tragen alle Personen eine medizinische Maske (FFP2, KN95 oder OP-Maske). Der Zugang zur Halle wird über entsprechende Schilder, Markierungen und ggf. Belegungs-/Zeitpläne klar geregelt. Der Ein- und Ausgang der Trainingshalle werden örtlich voneinander getrennt. Bei nur einer vorhandenen Zugangs-/Ausgangstür werden entsprechende Regelungen zur Einhaltung des Mindestabstands getroffen. Zweck dieser Regelungen ist die Wahrung eines Abstandes von 1,5 Metern auch beim Betreten und Verlassen der Sportstätte. Bei allen Wegen innerhalb der Sporthalle wird darauf geachtet, möglichst weit rechts zu gehen, um den Mindestabstand zu gewährleisten. 

Auf dem Badmintonfeld erfolgt der Seitenwechsel im Uhrzeigersinn. 

Alle Plätze, die von den Spieler*innen zur Ablage der Sportsachen genutzt werden, sind mind. 1,5 m voneinander entfernt. Außerhalb des Badmintonfeldes, auch während der Spielpausen, wird von allen anwesenden Personen der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten. 

Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen halten zu den Sportler*innen dauerhaft den Mindestabstand von 1,5 Metern ein. Kann der Abstand ausnahmsweise (z. B. Verletzung eines Spielers/einer Spielerin) nicht eingehalten werden, tragen Trainer*innen und Betreuer*innen in diesen Situationen eine medizinische Maske (FFP2, KN95 oder OP-Maske).  

10.Für gute Belüftung sorgen

Beim Badmintontraining in der Sporthalle wird jederzeit eine gute Belüftung des Spielortes gewährleistet. Dies kann insbesondere durch Stoßlüften in Spielpausen und/oder das Öffnen zusätzlicher Ausgänge ergänzt werden. Eine Stoßlüftung wird vor und nach jeder Trainingseinheit sowie während einer Einheit mind. alle 30 Minuten für 3-5 Minuten empfohlen. Eine Beeinträchtigung des Ballflugs durch verstärkte Belüftung ist hinzunehmen. 

11.Sanfter und achtsamer Wiedereinstieg in das Badmintontraining

Die meisten Badmintonspieler*innen konnten ihren Sport viele Wochen und Monate nicht ausführen. Bei einem zu intensiven Wiedereinstieg in das Training besteht eine erhöhte Verletzungs- und Überlastungsgefahr! Daher wird zu einem sanften und achtsamen Wiedereinstieg geraten. Die Trainingsintensität und der Trainingsumfang sollte zu Beginn reduziert und dann schrittweise gesteigert werden. Aufwärm- und Abwärmübungen sollten (unter Beachtung des Mindestabstands) durchgeführt werden. Leichte Einstiegsübungen oder Spielformen wie Halbfeldeinzel (ohne Vorderfeld) werden zum Einstieg empfohlen, bevor das Matchtraining aufgenommen wird. 

 

Mögliche zusätzliche Maßnahmen je nach örtlichen Verordnungen

  1. Jeder Verein benennt eine Ansprechperson für alle Fragen rund um die Corona-Thematik, die für die Umsetzung der Maßnahmen des Schutz- und Handlungskonzeptes zuständig ist.
  2. Die Zahl der Personen, die sich maximal auf einer bestimmten Hallenfläche aufhalten dürfen, kann behördlich begrenzt werden. In dem Fall müssen sich die Sportler*innen ggf. bei dem/der Trainer*in oder der Ansprechperson für die Corona-Thematik für ein Training anmelden.
  3. Der/die Trainer*in oder Übungsleiter*in oder Ansprechperson für die Corona-Thematik erstellt einen Zeitplan mit einer festen Einteilung der Sportler*innen für einen bestimmten Zeitraum pro Spielfeld. Der Zeitplan dient der Einhaltung der maximalen Personenzahl sowie in einem Infektionsfall neben der digitalen Kontaktdatenerfassung oder der schriftlichen Nachverfolgung der Dokumentation, welche Personen zueinander in Kontakt standen.
  4. Die Halle darf nur von den Personen betreten werden, die aktiv als Trainer*innen, Übungsleiter*innen oder Spieler*innen am Training beteiligt sind.

Anmerkung:

Zuschauer können unter Einhaltung der Regeln der Corona-Schutzverordnung zugelassen werden. Je nach kommunalen Verordnungen und baulichen Gegebenheiten können aber Einschränkungen erlassen werden. Im Sinne des Infektionsschutzes können z.B. Regelungen für Eltern/Fahrer*innen von Kindern und Jugendlichen sinnvoll sein, wie z.B. in Punkt 5 beschrieben.

  1. Eltern dürfen ihre Kinder in die Sporthalle bringen, müssen die Halle jedoch wieder verlassen, sobald die Kinder übergeben wurden. Während des Trainings dürfen sich Eltern oder andere Begleitpersonen nicht in der Sporthalle aufhalten.